Das Familienrecht ist ein weit gefächertes Feld, dass sich neben der Ehescheidung und dem Kindesunterhalt auch mit weiteren sogenannten Folgesachen beschäftigt.
Beispiele für familienrechtliche Fallgestaltungen sind:
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Gewaltschutz
- Güterrecht
- Adoption
- Scheidungsfolgevereinbarungen
- Zugewinnsausgleich
- Versorgungsausgleich
Gerne berate ich Sie spezifischen in einzelnen Angelegenheiten und versuche mit Ihnen eine adäquate Lösung herauszuarbeiten.