... stellt für viele einen Gang ins Ungewisse dar. nicht bloß, dass die rechtlichen Möglichkeiten meist nicht klar auf der Hand liegen, auch der Kostenfaktor stellt eine große Unbekannte dar. Sofern Sie über kein oder ein niedriges Einkommen verfügen muss Sie dies aber nicht davon abhalten, sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. In diesem Fall haben Sie die möglichkeit vor dem ersten Beratungsgespräch einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht austellen zu lassen. mit diesem können Sie gegen eine Eigengebühr von 15,00 € eine Erstberatung bei einem Anwalt ihrer Wahl, sehr gerne bei mir, wahrnehmen.