Aus diesem Grund muss es auch jeder Person, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten gegeben sein, sein Recht einzuklagen. Hierfür steht die Prozesskostenhilfe, die finanziell schwächer gestellten Mandanten ermöglicht einen Prozess zu führen, ohne sich dabei zu verschulden. Sofern Sie kein oder nur geringes Einkommen haben und die von Ihnen verfolgte Klage Aussicht auf Erfolg hat, besteht die Möglichkeit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe durch das zuständige Gericht. Gerne sprechen wir bei einem gemeinsamen Erstgespräch über die Erfolgsaussichten ihrer klage oder ihrer Klageerwiderung und die weiteren Bewilligungsvoraussetzungen.